Das nenne ich mal ein vernünftiges Urteil. Laut dem Lg Hamburg ist die Werbung mit den so genannten "Heilsteinen" irreführend, wenn ihnen heilende oder krankheitsvorbeugende Wirkung nachgesagt wird. Daran würde auch ein Hinweis auf fehlende wissenschaftliche Nachweise der behaupteten Heilwirkungen nichts ändern. Mal sehen, wann dieses Urteil seine Wirkung auf die Esoterikerszene entfaltet.
Irreführend: Werbung mit "Heilsteinen"
Irreführend: Werbung mit "Heilsteinen"





1 Kommentare:
*Ironie*
Immerhin "heilen" diese Steine wenigstens die Kasse der Verkäufer. ;-)
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