So langsam geht mir die ganze Hysterie mit Google Street View ziemlich auf den Zünder. Überall erregen sich die mehr oder weniger selbst ernannten datenschützzer darüber, dass google eigentlich nicht viel mehr tut, als wir alle auch selber machen. Zumindest soweit wir uns im Besitz einer Kamera und/oder eines Accounts von flickr, der fotocommunity oder bei wikimedia befinden (oder ähnlichen Diensten). Von den vielen professionellen oder Hobbyfotografen ganz zu schweigen, welche ihre Aufnahmen bei den diversen Microstock-Agenturen einstellen. Wenn jetzt, wie in Hamburg, über Gesetzesinitiativen nachgedacht wird, um über den über das Argument "Google Street View" die Panoramafreiheit auszuhebeln, dann wird mir irgendwie anders. Dort will man privaten Unternehmen (und dazu dürften wohl auch Berufsfotografen, Journalisten und Medienunternehmen, sein sowie jeder, der sein Geld mit Bildern verdient) in Zukunft das fotografieren von Häusern und Straßen nur unter Auflagen erlauben. Gesichter und Nummernschilder müssen verpixelt und die unverpixelten Rohdaten innerhalb eines Monats gelöscht werden. Außerdem müssen die Aufnahmen vorab angekündigt werden. Denn das würde in Zukunft nichts anderes bedeuten, dass wir alle Personen, KFZ-Kennzeichen und dergleichen auf Anfrage verpixeln müssten. Das ist für den normalen Hobbyfotografen , der seine Bilder bei Diensten wie flickr einstellt, wohl schlechterdings unmöglich und würde der Abmahnindustrie wieder einige fette Jahre bescheren. Bemerkenswert, wie unkritisch manche Journalisten mit dem Thema Panoramafreiheit umgehen und hier ein recht preisgeben, von dem auch sie ansonsten ausgiebig Gebrauch machen. Ich würde mir wünschen, dass die Panoramafreiheit nicht angetastet wird. Auch nicht unter dem Deckmantel des Datenschutzes. Fotografieren würde sonst wohl ein unmögliches Hobby werden, mit nicht abzusehenden juristischen Konsequenzen.
Ein Persönlichkeitsrecht für Jägerzäune - Michael Seemann
Freitag, 7. Mai 2010
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2 Kommentare:
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview
Es kann nicht um das Aushebeln der Panoramafreiheit gehen, wenn sich Google gar nicht innerhalb der Panoramafreiheit bewegt.
http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2010/08/google-street-view-massenhafter.html
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