Ab Januar 2011 soll der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft treten. Leider wird er nicht nur die üblichen Medien im Netz treffen, sondern auch die vielen kleinen privaten Blogger, Webseiten- und Forenbetreiber, die dadurch in die Lager versetzt werden, die Inhalte ihrer Webangebote zum Zwecke des Jugendschutzes anhand ihrer Erziehungs- und Entwicklungsbeeinträchtigung für Kinder nach Altersstufen zu kennzeichnen („ohne Einschränkung“, „ab 6“, „ab 12“, „ab 16“ oder „ab 18“ § 5 Abs.2 JMStV-E). Das hört sich einfach an, aber Experimenten nach zu urteilen ist es Normalsterblichen fast unmöglich, dieses fehlerfrei zu bewerkstelligen. Natürlich kann man Hilfe, beispielsweise von der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM, in Anspruch nehmen, für schlappe 4000 € im Jahr. Das kann und will ich mir nicht leisten. Ich stelle meine Inhalte unentgeltlich anderen zur Verfügung, das mache ich gerne und freiwillig. Aber ich will weder dafür horrende Summen gezahlen müssen, noch mich dem Risiko einer Abmahnung oder gar eine Bußgeldes für eine Ordnungswidrigkeit (das in diesen Fällen bis 500 000 € betragen kann) aussetzen. Dieses Problem hat andere Blogbetreiber bereits dahin geführt, dass sie ihre Blogs ab 2011 schlicht vom Netz nehmen (hier, hier und auch hier). Und es werden sicher noch einige folgen. Das Gesetz ist mit so vielen Unsicherheiten und Fallen behaftet, dass man als Privatperson da kaum durchblickt. So muss man, sobald man ein gewerbliches Angebot betreibt, auch einen Jugendschutzbeauftragten benennen. Und zur Gewerblichkeit kann schon ein Banner, google adsense oder eventuell flattr ausreichen. Abgesehen davon: Es ist noch nichteinmal klar, wie die Altersklassifizierung auszusehen hat. Ein schlichtes Hinweisschild soll jedenfalls, so meine Einschätzung, kaum ausreichen, da nämlich später Programme Meta-Tags auslesen sollen, welche über die Alterseinstufung der Seite informieren. Aber auch dafür existieren bislang keinerlei Standards. Das ist für kleine Blogger eine dumme Situation. Auf der einen Seite könnte der Staat also ab Januar nächsten Jahres saftige Bußgelder einfordern, weil man keine Klassifizierung hat, aber wie diese denn korrekter Weise auszusehen hat, das wird einem nicht gesagt. Und dann lauern da natürlich auch noch die altbekannten Abmahnungen wegen unlauterem Wettbewerb, eine Drohung, die schon manchem Blogger in Schwierigkeiten brachte, und die durch ein so schwammiges Gesetz sicher noch zusätzlich angefeuert wird.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wie also ist geologischer Inhalt einzuschätzen? Ist er etwa jugendgefährdent und daher frühestens ab 18 Jahren freizugeben, oder sind auch 12-jährige oder jüngere in der Lage, diese Themen ohne Schaden zu verkraften? Gut, ich hab ja noch einen ganzen Monat Zeit, mir den Kopf darüber zu zerbrechen. Ich hab ja sonst auch nicht viel anderes zu tun. Ein herzliches Dankeschön an die Politiker, die sich um unterbeschäftigte Bürger so liebevoll kümmern.





